Selbstbedienung a la Spar

Foto: Spar Selbstbedien-Kasse

Seit einiger Zeit bieten gewisse Spar-Märte Selbstbedien-Kassen an, bei denen KundInnen ihre Produkte höchst persönlich über den Strichcode-Leser ziehen dürfen. Der Vorteil für Spar liegt auf der Hand. Man bringt mehr Kassen auf der selben Fläche unter, da man sich das Förderband spart, und man spart sich MitarbeiterInnen, da diese Tätigkeit nun von den KundenInnen selbst durchgeführt wird. Das Konzept ist nicht neu. Ikea bietet vergleichbare Kassen schon lange an.

In der Realität hat die Idee aber noch Startschwierigkeiten. Zunächst ziehen es viele KundInnen vor, die alt-gewohnten Kassen zu benutzen, da Herr oder Frau ÖsterreicherIn Neuerungen grundsätzlich sehr skeptisch gegenübersteht. Aus diesem Grund sind vor Ort auch MitarbeiterInnen abgestellt, um sich potenzielle Selbstbedien-Schäfchen aus der Schlange zu picken, und zum Ausprobieren aufzufordern. Praktisch sieht das dann häufig so aus, dass der oder die MitarbeiterIn für die Person die Kasse bedient – viel hat sich da zum alten System noch nicht geändert ;-). Teilweise ist aber bereits zu beobachten, dass mehr Personen die Kassen selbständig und selbstbewusst bedienen – ein Punkt für Spar.

So wie die Kassen momentan gestaltet sind, wird es aber einige Personen geben, die nie in den Genuss kommen, diese Kassen zu bedienen. RollstuhlfahrerInnen oder kleinwüchsige Personen erreichen die Bedien-Elemente nur schwer, und die Kasse selbst ist nicht unterfahrbar, weshalb RollstuhlfahrerInnen diese nur von der Seite anfahren können.

Wirklich lustig wird es jedoch, wenn eine blinde oder stark sehbeeinträchtigte Person so eine Kassa bedienen möchte. Das über Tochscreen bedienbare Gerät gibt nämlich keine auditiven Rückmeldungen an den oder die BenutzerIn zurück. Hauptsache nach Abschluss des Einkaufes wird man mit einem akustischen “Danke für ihren Einkauf” oder so ähnlich entlassen. Gerade diese Schlussmeldung ist für Personen mit Sehbehinderung eigentlich eine Ohrfeige, zeigt sie doch die potenzielle Fähigkeit des Gerätes akustische Meldungen von sich zu geben.

Um es klipp und klar zu sagen: Spar diskriminiert hier Menschen mit Behinderung eindeutig. Damit konfrontiert wird der Konzern sicher argumentieren, dass Menschen mit Behinderung ja weiterhin die alten Kassen nutzen könnten. Dies ist jedoch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Das BGStG besagt eindeutig, dass Systeme auf die Übliche weise und nach Möglichkeit ohne fremde Hilfe auch durch Menschen mit Behinderung nutzbar sein müssen. Die Kassen werden allen KundInnen angeboten und sind somit die übliche Weise der Abrechnung und Bezahlung.

 

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