Foto des Monats November 2012
Nach einiger Zeit Pause gibt es nun wieder ein Foto des Monats.
Das Bild zeigt die Stiege zur Ebene 0 der Universitätsbibliothek an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Dien Handläufe der Stiege sind mit metallischen Schild-Halterungen versehen, so dass diese nicht mehr gebrauchstauglich nutzbar sind. Es handelt sich dabei um eine Ausstellung des Unikums, dem Universitätskulturzentrum. Die Idee des “Handlaufes” als Vorrichtung zur besseren Nutzung des Bauwerkes Stiege scheint bis zum Unikum noch nicht durchgedrungen zu sein. Auch bei anderen Stiegenaufgängen wurden die besagten Schilder montiert, hier wurde jedoch darauf geachtet, zumindest einen Handlauf freizulassen.
Ein nettes Detail am Rande: Die besagte Stiege führt unter anderem zum Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz der Bibliothek und wird daher potenziell von blinden und sehbehinderten Personen genutzt, die auf Handläufe als Orientierungs- und Leitsystem angewiesen sind.
Nüchtern betrachtet handelt es sich bei dieser Vorgehensweise (egal ob ein Handlauf oder beide betroffen sind) um eine Diskriminierung im Sinne des BGStG. In Anbetracht der Tatsache dass das Unikum aus Bundesmitteln gefördert wird, sollten die Verantwortlichen sich deutlich mehr Gedanken um die barrierefreiere Gestaltung ihrer Arbeit machen, da laut BGStG aonst an sie keine Bundesförderungen mehr ausbezahlt werden dürften.
Ein kleines Detail am Rande: Das Unikum wurde vom Behindertenbeauftragten der AAU auf den Umstand hingewiesen, nötige Schritte zur Beseitigung der Barrieren jedoch unterlassen.
Warum sind Kunst und Barrierefreiheit oft so schwer vereinbar? In beiden Fällen wird versucht, sich von “Barrieren” zu lösen. Im Fall des barrierefreien Bauens müssen dabei aber Konventionen eingehalten werden, um die Nutzung der Bauwerke durch eine möglichst große anzahl an Individuen gewährleisten zu können. Tja, und Konventionen scheinen in der Kunst nichts verloren zu haben.
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