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Tag: Kärnten

Unter dem Titel Behinderte Frau auf Odyssee findet sich in der Ausgabe der Kleinen Zeitung vom 7.12.2012, Kärnten Ausgabe – Seite 24, ein Artikel von Manuela Kalser.

In besagten Artikel geht es um eine Hamburger Dame, die trotz Down-Syndroms selbständig immer wieder mit dem Zug durch Europa reist. Wie kann sie nur?

Obwohl Sachwalter, Gericht und medizinisches Personal in Krankenhäusern die Frau als körperlich gesund einstufen und ihr zutrauen für die Unterkunft auf ihren Reisen selbst zu sorgen, scheinen Vertreter der Diakonie der Meinung zu sein, dass die Dame hilfsbedürftig sei, und man sich um sie kümmern müsse.

Unsere Fachmeinung nach, darf diese Frau nicht alleine reisen.” wird Diakoniesprecher Hansjörg Szepannek zitiert. Entscheidet nun schon die Diakonie für uns Menschen mit Behinderung, wer selbständig leben darf, und wer in eine Institution gesteckt werden muss?

Die Dame brauche schon bei der Körperpflege Hilfe. Es mag durchaus stimmen, doch sollte es doch Entscheidung des Individuums sein in diesem Fall Hilfe zu verlangen. Keinesfalls darf “Hilfe” aufgezwungen werden.

Hubert Stotter, Rektor der Diakonie scheint eine ganz spezielle Meinung zum Thema Selbstbestimmung und Respekt zu haben. Er wird folgendermaßen zitiert: “Die Frau einfach so herumfahren zu lassen, finde ich respektlos.“. Als nicht wörtliches Zitat wird noch angeführt: “Mit Selbstbestimmung hätte das nichts mehr zu tun.“. Unter Selbstbestimmung verstehe ich die freie Wahl aus akzeptablen Möglichkeiten. Wenn die Möglichkeit besteht, dass ich selbständig reisen kann und ich mich dafür entscheide, was bitte ist daran “respektlos”? Respektlos wäre es, diesen Wunsch zu unterbinden.

Mir ist durchaus bewusst, dass es Lebensumstände gibt, unter denen ein Leben ohne fremde Hilfe nur schwer oder nicht mehr möglich ist. Ich masse mir auch nicht an hier eine Aussage treffen zu können, ob dies in diesem Fall zutrifft. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass diverse VertreterInnen von Institutionen ebenfalls nicht das Recht haben dürfen über das Leben einzelner Personen zu entscheiden.

Im Artikel wird auch angeführt, dass die Kommunikation mit der Dame sehr schwierig gewesen sei. Nachdem ich beim Artikel ein Foto sah, dass angeblich die Dame beim Besteigen des Zuges nach Deutschland zeigt, frage ich mich, ob sie draüber informiert wurde, dass ein Zeitungsbericht über sie geschrieben, und sie dort mit Bild abgedruckt wurde. Ein bitterer Beigeschmack bleibt, wenn die Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderung ohne ihr Wissen instrumentalisiert werden, insbesondere dann, wenn es darum geht die Hilflosigkeit von Menschen mit Behinderungen Medial zu verarbeiten.

Interessant ist hier natürlich auch die Gender-Perspektive. Wäre es auch zu diesen Bericht gekommen, wenn es sich bei der Person mit Behinderung um einen Mann gehandelt hätte? Ich erlaube hier ein gewisses Maß an Skepsis. Frauen mit Behinderung sind in unserer Gesellschaft mehrfachen Diskriminierungsgefahren ausgesetzt. Oft wird ihnen nicht das selbe Ausmaß an Selbständigkeit und Durchsetzungsvermögen wie den Männlichen Vertretern dieser Personengruppe zugesprochen.

Leider schaden derartige Berichterstattungen der Bewegung für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, einem Konzept, das übrigens auch fundamentaler Bestandteil der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist, welche auch von Österreich ratifiziert wurde. Menschen mit Behinderungen werden als Hilfsbedürftige Wesen dargestellt, um die man sich kümmern muss. Wenn sie sich nicht selbst waschen können, würden sie ja stinken, und das wollen wir nicht riechen müssen.

Das Foto des Monats Mai zeigt, wie man Dekorationen, wie in diesem Fall eine Schnur mit Fahnen, nicht in Kooperation mit dem Handgriff einer Treppe verwenden sollte. Hier eine ganz aktuelle Neuigkeit: Handgriffe an Treppen sind in erster Linie dazu gedacht, dass man sich daran festhalten kann! Nebenbei werden sie von blinden Menschen auch als praktisches Leitsystem genutzt. Wenn Hindernisse, wie in diesem Fall eine Schnur, dies verhindern, kann dies zu Verletzungen führen.

Das Motiv des aktellen Fotos des Monats ist zur Abwechslung einmal ein – zumindest teilweise – positives Beispiel für Barrierefreiheit, oder zumindest verbesserte Zugänglichkeit. Das Bild zeigt einen Info-Kiosk der im Klagenfurter Rathaus aufgestellt wurde. Das besondere daran ist die Möglichkeit den Monitor über einen Schwenkarm per Knopfdruck auf eine, für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer gebrauchstauglichere, Höhe zu fahren, um den Touchscreen vernünftig bedienen zu können.

Hier auch gleich ein zweites Foto, dass den Mechanismus von der Seite zeigt.

Für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer ist dies eine tolle Sache, nur leider spricht der Kiosk nicht und ist für blinde und sehbehinderte Personen daher nur schwer oder gar nicht nutzbar. Auch ist ein Touchscreen für diese Personengruppe kein optimales Eingabegerät. Der Info-Kiosk im Klagenfurter Rathaus verdeutlicht den Willen Barrieren vermeiden zu wollen und ist somit als positives Zeichen zu werten dass sich Klagenfurt auf den richtigen Weg befindet. Schade nur, dass die Hersteller solcher Kioske nur teilweise an Barrierefreiheit denken.

Der Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverband lud am 15. Oktober in Villach zum Tag des weißen Stockes. Im Einkaufszentrum Atrio präsentierten sich verschiedene Organisationen mit ihren Angeboten.

Neben dem Bundessozialamt sowie der Behindertenanwaltschaft Kärnten und Hilfsmittel-Lieferanten wie Baum und Transdanubia war auch die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt vertreten.

Das tolle Ambiente des Atrio bot neben dem direkten Kontakt zur Öffentlichkeit eine gute Gelegenheit zur Vernetzung und zum Informationsaustausch zwischen Interessenvertretungen, Behörden und Dienstleistern.

Am Stand der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt berieten Mark Wassermann (Servicestelle Integriert Studieren) und Andreas Jeitler (Bibliothek) über die Möglichkeiten des Studiums trotz Behinderung oder chronischer Erkrankung. Insbesondere blinde und sehbehinderte Studierende finden am Bliden- und Sehbehindertenarbeitsplatz der Bibliothek Unterstützung bei ihren Recherchen und der Digitalisierung von Literatur.

Das Projekt ABAk, Arbeitsvermittlung für AkademikerInnen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, des Vereins Uniability hilft Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nach dem Abschluss einen Job zu finden.

Seit heute ist die neue Homepage der Universitätsbibliothek Klagenfurt online. Die bisherigen statischen HTML Seiten wurden in ein Content Management System (Typo3) verfrachtet.

Damit ist der Grundstein gelegt, zukünftig verstärkt interaktive Funktionalitäten anzubieten.

Die bisherigen Seiten sind weiterhin unter http://ub.uni-klu.ac.at/ub/de/ und http://ub.uni-klu.ac.at/ub/en/ verfügbar.

Kürzlich bei einer Apotheke im Norden von Klagenfurt gesehen. Ein Apotheken-Drive-In.  Per Auto oder Rolli kann man sich hier Medikamente wie bei McDonald’s abholen. “Willkommen bei McApo! Was hätten sie gerne?” – “Einen McAspro und einen NeoAngin Deluxe zum Mitnehmen bitte.” – “Vielleicht noch eine Apfeltasche…”

Nein im Ernst, tolle Idee. Die praktische Umsetzung konnte noch nicht getestet werden.

Am Donnerstag den 20. Mai 2010 ruft die BVP Servicestelle des KOBV zum ersten Kärntner BVP Stammtisch im Gasthaus Pumpe in Klagenfurt auf.

Den BVP Stammtisch gibt es schon mit Erfolg seit einiger Zeit in Wien. Nun soll diese Möglichkeit zur Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch auch in Kärnten heimisch werden.

BVPs aus ganz Kärnten sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Der Stammtisch soll zukünftig alle 6 Monate stattfinden.

Behindertenvertrauenspersonen (BVPs) und deren StellvertreterInnen sind in jenen österreichischen Betrieben zu wählen, die mindestens 5 begünstigt behinderte Personen beschäftigen. Sie vertreten die Interessen der begünstigt Behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebes und beraten diese. Die BVP und ihre StellvertreterInnen sind dabei vom Betriebsrat zu unterstützen.

Wo:

Gasthaus Pumpe
Lidmanskygasse 2 (Benediktinerplatz)
9020 Klagenfurt
(barrierefrei)

Wann:

Am Donnerstag, 20. Mai 2010 um 17:00 Uhr

Kontakt für Rückfragen:

Dr. Stephanie Laimer
KOBV Österreich
Servicestelle für berufliche Integration
und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
1080 Wien, Lange Gasse 53
01/406 15 86 DW: 25
s.laimer@kobv.at
www.kobv.at

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