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Archiv

Tag: Recht

Viele wird es sicher freuen, dass Apple nach seinem weltweiten Feldzug gegen Samsung und Co. wegen Kopieren des iPad Designs von einem Britischen Richter ein empfindlicher Dämpfer verpasst wurde. Wer aber, wie ich ein iPad besitzt, und daher für die Nutzung der Patente sozusagen Lizenzgebühren bezahlt hat, könnte das vielleicht etwas differenzierter sehen.

Die Diskussion hinsichtlich der Ausprägungen der juristischen Landschaft rund um die Idee der Patente ist nicht ganz so trivial abzuschließen. Einerseits vertrete ich den Standpunkt, dass Wissen für alle Menschen frei zugänglich sein sollte, andererseits verstehe ich jedoch auch, dass jemand aus einer Idee Profit ziehen möchte. Es muss sehr frustrierend sein, wenn man einen tollen Einfall hat, diesen dann, eventuell auch mit erheblichen Kosten, in die Praxis umsetzt, und kurze Zeit später hat jemand die Idee kopiert, verdient damit Geld und verkauft diese als die seine. Von dieser Warte betrachtet sind Apple’s Aktionen verständlich. Man hat Entwicklungsarbeit in iPhone, iPad und Co. gesteckt, und Firmen wie Samsung oder Asus versuchen an den Erfolg dieser Geräte anzuknüpfen, indem sie ähnlich aussehende Tablets und Smartphones bauen. Die Bedienung dieser Geräte ist zweifelsfrei eine ganz andere, läuft ja auch Android darauf.

Verhandelt wurde bei den jüngsten Streitigkeiten ja nur über das äußere Aussehen (flaches, schwarzes, rechteckiges Gerät mit einer Glasscheibe). Die Frage stellt sich, ob derart einfache Entwurfsmuster wirklich patentierbar sein sollten. Man könnte auf die Idee kommen, sich ein Patent für ein weißes Haus ausstellen zu lassen. Jeder oder jede der oder die sich nun ein Haus baut, und dieses weiß anstreicht, würde mir dann Patentgebühren zahlen müssen, ui fein.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Miesere recht einfach lösbar wäre. Komme ich mit etwas neuem auf den Markt (d.h. mit etwas, was vorher so noch nicht da gewesen ist), dann kann ich mir die Rechte auf diese Idee für einen bestimmten Zeitraum sichern. Die Zeitspanne, in der ich mir diese Idee “sperren” lassen kann, darf in unserer schnelllebigen Zeit aber nicht allzu lange sein (vielleicht zwei bis fünf Jahre). Der Clou dabei, ich muss diese Idee öffentlich zugänglich machen. Verwendet nun jemand meine Idee, so muss mir diese Person oder Organisation eine entsprechende Entschädigung (Lizenzgebühren) zahlen. Dies verschafft mir den Vorteil, dass ich mein Produkt billiger als andere anbieten kann, da ich selbst keine Lizenzgebühren zu zahlen habe. Fraglich an diesem System ist nur, ob es sich dann für Unternehmen rentiert, große Summen in Entwicklungsarbeit zu stecken, wenn das Wissen dann von Dritten legal gegen eine gewisse Gebühr verwendet werden kann. Gut, über Sinn und Unsinn diverser Patent- und Lizensierungsmodelle wird sicher noch länger zu debattieren sein.

Was nun aber in Großbritannien entschieden wurde, hebt die Debatte in neue Sphären. Es wurde nicht nur Apple’s Ansuchen abgewiesen, dass von Samsung produzierte Galaxy-Tab würde äußerlich wie das iPad aussehen, Apple wurde zudem dazu verpflichtet, öffentlich bekannt zu machen, dass das Galaxy-Tab kein Apple Produkt sei. Unter anderem soll Apple diesen Umstand für 6 Monate auf seiner Website bekanntmachen. Viele werden sich denken, dass hier der Schuss wohl etwas nach hinten losgegangen ist. Mag sein, aber die Entscheidung ist doch etwas merkwürdig. War doch die Aussage des Richters, das Galaxy Tab sei bei weitem nicht so cool wie das iPad. Vergleichbar ist diese Auflage mit der aus  der Presse üblichen Entgegnungen. Auch diese können für die klagende Partei oft zur Retourkutsche werden, wenn die Zeitung die Entgegnungen etsprechend garniert. Ich weiß nun ja nicht, wie die genauen Auflagen für die Publikation sind, Apple könnte jedoch einfach auf seiner Website verkünden: “Dies ist kein Apple Produkt, obwohl es so aussieht. Es ist aber bei weitem nicht so cool, dann cooles produzieren nur wir bei Apple”. Oder: “Original nur mit dem Apple Logo drauf” ;-) . Mal sehen was den kreativen Köpfen in Cupertino dazu so einfällt.

Weblinks:

AndroidPIT: Apple muss öffentlich eingestehen: Galaxy Tab keine iPad Kopie

 

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Was ist nur mit der Demokratie in Österreich los? Am Freitag erführ ich durch Zufall, dass es einen Vorschlag des Wissenschaftsministeriums für eine Änderung des Universitätstesetzes (UG) gibt. Es geht dabei nur um so eine Kleinigkeit wie die Finanzierung der Universitäten; nichts also, worüber sich Otto-NormalbürgerIn Gedanen machen müsste.

Eine breite öffentliche Debatte scheint zumindest nicht gewünscht zu sein, denn die Begutachtungsfrist beträgt genau 5 Tage. Datiert ist die Aussendung mit 22.2.2012, die Begutachtungsfrist endet am 27.2.2012 (also morgen Montag). Wenn man es genau nimmt, sind es also gar keine 5, sondern nur 3 Tage, wenn man von Werktagen ausgeht. Diese 3 Tage gönnt uns das BMWF um zum vorgelegten Gesetzesentwurf eine Meinung zu bekunden. Auf der Seite des Parlamentes, wo alle Gesetzesentwürfe mit den zugehörigen Stellungnahmen gesammelt und öffentlich zugänglich gemacht werden, ist der Entwurf erst am 23.2.2012 erschienen.

Minimalistische Änderungen scheinen derzeit an der Tagesordnung im hohen Haus zu sein, dennn im Moment liegen gleich zwei von einander unabhängige Änderungsvorschläge für das UG im Nationalrat auf; das Begutachtungsverfahren zur Änderung des UG vom 22.2. und ein weiteres Begutachtungsverfahren zur Änderung des UG vom 7.2., dessen Begutachtungsfrist erst am 5.3. endet.

Neben dem genannten Begutachtungsverfahren sind derzeit gleich eine ganze Reihe von ähnlich kurz anberaumten Änderungsentwürfen auf der Website des Nationalrats zu bestaunen, die von unterschiedlichsten Ressorts eingebracht wurden.

Ich beurteile diese Vorgehensweise einiger Ministerien als äußerst bedenklich hinsichtlich jener Verpflichtungen, die Österreich mit der Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung eingegangen ist, siehe Artikel 29 der Konvention. Drei Tage sind für viele Menschen mit Behinderung definitiv zu kurz um den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen, zu rezipieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme zu verfassen.

Auch hinsichtlich des, in Österreich rechtsgültigen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGstG) ist diese Vorgehensweise zu hinterfragen, da die Informationen von einer Behörde öffentlich angeboten werden. Das gesamte Begutachtungsverfahren ist möglichst barrierefrei zu gestalten. Ausreichend Zeit für eine Interaktion bereitzustellen ist Teil jeder Accessibility-Strategie. Aus dieser Perspektive könnte man argumentieren, dass die betroffenen Ministerien Menschen mit Behinderungen im Sinne des BGstG diskriminieren, und daher zum Bundessozialamt zu einem Schlichtungsgespräch geladen werden sollten.

Man könnte natürlich auch kritisch hinterfragen, ob das Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen von Begutachtungsverfahren zur Änderung von Gesetzen überhaupt etwas bringt. Stellung können wir viel beziehen, die Frage ist nur, ob diese Meinungen die Verantworlichen interessieren.