Keine Demokratie erwünscht?

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Was ist nur mit der Demokratie in Österreich los? Am Freitag erführ ich durch Zufall, dass es einen Vorschlag des Wissenschaftsministeriums für eine Änderung des Universitätstesetzes (UG) gibt. Es geht dabei nur um so eine Kleinigkeit wie die Finanzierung der Universitäten; nichts also, worüber sich Otto-NormalbürgerIn Gedanen machen müsste.

Eine breite öffentliche Debatte scheint zumindest nicht gewünscht zu sein, denn die Begutachtungsfrist beträgt genau 5 Tage. Datiert ist die Aussendung mit 22.2.2012, die Begutachtungsfrist endet am 27.2.2012 (also morgen Montag). Wenn man es genau nimmt, sind es also gar keine 5, sondern nur 3 Tage, wenn man von Werktagen ausgeht. Diese 3 Tage gönnt uns das BMWF um zum vorgelegten Gesetzesentwurf eine Meinung zu bekunden. Auf der Seite des Parlamentes, wo alle Gesetzesentwürfe mit den zugehörigen Stellungnahmen gesammelt und öffentlich zugänglich gemacht werden, ist der Entwurf erst am 23.2.2012 erschienen.

Minimalistische Änderungen scheinen derzeit an der Tagesordnung im hohen Haus zu sein, dennn im Moment liegen gleich zwei von einander unabhängige Änderungsvorschläge für das UG im Nationalrat auf; das Begutachtungsverfahren zur Änderung des UG vom 22.2. und ein weiteres Begutachtungsverfahren zur Änderung des UG vom 7.2., dessen Begutachtungsfrist erst am 5.3. endet.

Neben dem genannten Begutachtungsverfahren sind derzeit gleich eine ganze Reihe von ähnlich kurz anberaumten Änderungsentwürfen auf der Website des Nationalrats zu bestaunen, die von unterschiedlichsten Ressorts eingebracht wurden.

Ich beurteile diese Vorgehensweise einiger Ministerien als äußerst bedenklich hinsichtlich jener Verpflichtungen, die Österreich mit der Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung eingegangen ist, siehe Artikel 29 der Konvention. Drei Tage sind für viele Menschen mit Behinderung definitiv zu kurz um den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen, zu rezipieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme zu verfassen.

Auch hinsichtlich des, in Österreich rechtsgültigen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGstG) ist diese Vorgehensweise zu hinterfragen, da die Informationen von einer Behörde öffentlich angeboten werden. Das gesamte Begutachtungsverfahren ist möglichst barrierefrei zu gestalten. Ausreichend Zeit für eine Interaktion bereitzustellen ist Teil jeder Accessibility-Strategie. Aus dieser Perspektive könnte man argumentieren, dass die betroffenen Ministerien Menschen mit Behinderungen im Sinne des BGstG diskriminieren, und daher zum Bundessozialamt zu einem Schlichtungsgespräch geladen werden sollten.

Man könnte natürlich auch kritisch hinterfragen, ob das Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen von Begutachtungsverfahren zur Änderung von Gesetzen überhaupt etwas bringt. Stellung können wir viel beziehen, die Frage ist nur, ob diese Meinungen die Verantworlichen interessieren.

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